Heil euch!
Es gibt in dieser Rubrik, ja bereits den Thread "Bestattung/ euer Begräbnis", aber dieser scheint grösstenteils theoretischer Natur zu sein!
Mir geht es nun um die Frage, inwiefern eine naturreligiöse Beisetzung* heutzutage und nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland überhaupt umsetzbar ist.
Angefangen mit eventuellen Grabbeigaben; bei einer "klassischen" Beerdigung z.B.- also einer Erdbestattung im Sarg eben, wird man ja auch mit Kleidung, Schmuck oder seiner Armbanduhr begraben.
Oder der Grabstein (ein kleiner Felsbrocken würde sich z.B. gut machen)
- ist schon klar, das der Name des Verstorbenen darauf, für alle gut lesbar sein sollte, also jetzt eben nicht in einer Geheim- oder Fantasyschrift, aber Geburts- und Sterbedatum könnten ja durch "Lebens-" und "Todesrune"** markiert werden; bzw. durch eine rechts- und eine linksdrehende Triskele oder so.
Und dann eben noch zusätzlich, ein paar Zeilen, aus der Mythologie der jeweiligen Religion (in germanischen Runen z.B. oder keltischer Ogham-Schrift).
Manch einem wird vieleicht auch eine Art Totenritual vorschweben (mit Anrufung, Opfergaben und zeremoniellem Umtrunk oder ähnlichem), das von einem Priester oder Schamanen geleitet wird***, bzw. Jemanden, der diese Funktion für die Dauer des Rituals ausübt!
Meine Frage wäre jetzt, ob das auf einem konfessionslosen Friedhof gestattet wäre, oder aus gewissen Gründen, vielleicht nur mit Einschränkungen oder ob man sich da bei der Umsetzung (oder auch Durchsetzung) auf die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit
berufen kann?!
* Natürlich unter Einbeziehung der jeweiligen heidnischen Religion/ Tradition, welcher der Verstorbene angehörte -also nicht nur Brandbestattung oder Waldfriedhof oder ähnliches.
** diese Tradition soll wohl auf (christlich-) skandinavische Grabsteine des Hochmittelalters ( ? ) zurückgehen und wurde dann eben auch im dritten Reich wiederbelebt.
*** Hab ich schon öfters auf Internetseiten gesehen, das manche Vereine oder auch Privatpersonen, so etwas gegen Entgelt anbieten.